TERMS & CONDITIONS
U-Grow GmbH
Last Update: November 2020
Terms & Conditions
SELECT BETWEEN THE FOLLOWING:
Terms and Conditions for Business Consulting U-Grow GmbH
as of April 2021
- General Terms and Conditions / Scope
1.1All legal transactions between the Principal and the Agent (Management Consultant) shall be subject to these General Terms and Conditions exclusively. The version valid at the time the Contract is concluded shall be applicable.
1.2These General Terms and Conditions shall also apply to any future contractual relationships even if these General Terms and Conditions are not expressly referred to in collateral contracts.
1.3Any conflicting General Terms and Conditions on the part of the Principal shall be invalid unless they have been explicitly accepted in writing by the Agent (Management Consultant)
1.4If any provision of these General Terms and Conditions is or becomes invalid, the other provisions and any contracts concluded pursuant to these provisions shall not be affected thereby. The invalid provision shall be replaced by a provision which best corresponds to the intention and economic purpose of the invalid provision.
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Scope of Consulting Assignments / Representation
2.1 The scope of each particular consulting assignment shall be individually agreed by contract.
2.2The Agent (Management Consultant) shall be entitled to subcontract, in whole or in part, the services for which the Agent is responsible to third parties. Payment of said third parties shall be effected exclusively by the Agent (Management Consultant). No contractual relationship of any kind shall exist between the Principal and said third party.
2.3During the validity of this Contract and for a period of three years after termination thereof, the Principal shall agree not to enter into any kind of business transactions with persons or organisations the Agent (Management Consultant) employs to perform the Agent’s contractual duties. In particular, the Principal shall not employ said persons or organisations to render consulting services the same or similar to those offered by the Agent (Management Consultant).
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Principal’s Obligation to Provide Information / Declaration of Completeness
3.1The Principal shall ensure that during the performance of the consulting assignment, organisational conditions in the Principal’s place of business allow the consulting process to proceed in a timely and undisturbed manner.
3.2The Principal shall also inform the Agent (Management Consultant) in detail about previously conducted and/or currently active consulting projects, including those in other areas of competency.
3.3The Principal shall, in a timely manner and without special request on the part of the Agent, provide the Agent (Management Consultant) with all documents necessary to fulfil and perform the consulting assignment and shall inform the Agent of all activities and conditions pertinent to the performance of the consulting assignment. This includes all documents, activities and conditions that become known or available during the performance of the consulting assignment.
3.4The Principal shall ensure that all employees as well as any employee representation (works council) provided by law, if established, are informed of the Agent’s consulting activities prior to the commencement of the assignment.
- Maintenance of Independence
4.1The contracting parties shall be committed to mutual loyalty.
4.2The contracting parties shall be obligated to take all necessary measures to ensure that the independence of all persons working for the Agent (Management Consultant) and/or of any third parties employed by the Agent is not jeopardized. This applies particularly to any employment offers made by the Principal or the acceptance of assignments on their own account.
- Reporting / Obligation to Report
5.1The Agent (Management Consultant) shall be obligated to report to the Principal on the progress of services performed by persons working for the Agent and/or any third parties employed by the Agent.
5.2 The Agent (Management Consultant) shall deliver the final report in a timely manner, i.e. depending on the type of assignment, two to four weeks after completion of the assignment.
5.3The Agent (Management Consultant) shall not be bound by directives while performing the agreed service and shall be free to act at the Agent’s discretion and under the Agent’s own responsibility. The Agent shall not be required to work in a particular place or to keep particular working hours.
- Protection of Intellectual Property
6.1The Agent (Management Consultant) shall retain all copyrights to any work done by the Agent and/or by persons working for the Agent and/or by third parties employed by the Agent (including but not limited to tenders, reports, analyses, expert opinions, organization charts, programmes, performance descriptions, drafts, calculations, drawings, data media, etc.). During the contract period and after termination thereof, the Principal may use these materials exclusively for the purposes described under the Contract. Therefore, the Principal shall not be entitled to copy or distribute these materials without the explicit consent of the Agent (Management Consultant).
6.2 Any violation of this provision by the Principal shall entitle the Agent (Management Consultant) to prematurely terminate the Contract and to enforce other legal claims, in particular for restraint and/or damages.
- Warranties
7.1 The Agent (Management Consultant) shall be entitled and obligated, regardless of fault, to correct any errors and/or inaccuracies in the Agent’s work which have become known subsequently. The Agent shall immediately inform the Principal thereof.
7.2 This right of the Principal expires six months after completion of the respective service.
- Liability / Damages
8.1The Agent (Management Consultant) shall be liable to the Principal for damages – with the exception of personal injury – only to the extent that these are the result of serious fault (intention or gross negligence). Correspondingly, this also applies to damages resulting from third parties employed by the Agent.
8.2 Any claim for damages on the part of the Principal may only be enforced by law within six months after those entitled to assert a claim have gained knowledge of the damage and the liable party, but not later than three years after the incident upon which the claim is based.
8.3 The Principal shall furnish evidence of the Agent’s fault.
8.4 If the Agent (Management Consultant) performs the required services with the help of third parties, any warranty claims and claims for damages which arise against the third party shall be passed on to the Principal. In this case, the Principal shall primarily refer to the third party.
- Confidentiality / Data Protection
9.1The Agent (Management Consultant) shall be obligated to maintain complete confidentiality concerning all business matters made known to the Agent in the course of services performed, especially trade and company secrets and any other information concerning type and/or scope of business and/or practical activities of the Principal.
9.2 Furthermore, the Agent (Management Consultant) shall be obligated to maintain complete confidentiality towards third parties concerning the content of the work completed, as well as any information and conditions that contributed to the completion of the work, particularly concerning data on the Principal’s clients.
9.3 The Agent (Management Consultant) shall not be obligated to maintain confidentiality towards any person working for the Agent or representatives of the Agent. The Agent is required to obligate such persons to maintain complete confidentiality and shall be liable for any violation of confidentiality on their part in the same way as if the Agent had breached confidentiality.
9.4 The obligation to maintain confidentiality shall persist indefinitely even after termination of this Contract.
9.5 The Agent (Management Consultant) shall be entitled to use any personal data entrusted to the Agent for the purposes of the services performed. The Agent (Management Consultant) shall guarantee the Principal that all necessary measures will be taken, especially those regarding data protection laws, e.g. that declarations of consent are obtained from the persons involved.
- Remuneration
10.1 After completion of the services agreed upon, the Agent (Management Consultant) shall receive remuneration agreed upon in advance between the Agent (Management Consultant) and the Principal. The Agent (Management Consultant) shall be entitled to render intermediate accounts and to demand payment on account as required by the 5 progress of the work. Remuneration shall be due and payable immediately after rendering accounts by the Agent.
10.2 The Agent (Management Consultant) shall render accounts which entitle to deduct input tax and contain all elements required by law.
10.3 Any cash expenditures, expenses, travel expenses, etc. shall be reimbursed to the Agent (Management Consultant) by the Principal separately, upon submission of the appropriate receipts.
10.4 In the event that the work agreed upon is not completed due to reasons on the part of the Principal, or due to a premature termination of contract by the Agent (Management Consultant) for cause, the Agent (Management Consultant) shall be entitled to claim payment in full of the remuneration agreed upon in advance, less expenses not incurred. In the event that an hourly fee had been agreed upon, the Principal shall pay for the number of hours expected to be required for the entire contracted assignment, less expenses not incurred. Expenses not incurred shall be calculated as a lump sum consisting of 30% of the fee required for those services that the Agent did not perform by the date of termination of the agreement.
10.5 In the event that intermediate invoices are not paid, the Agent (Management Consultant) shall be released from the Agent’s commitment to provide further services. This shall not apply to any further claims resulting from default of payment.
- Electronic Invoicing
11.1The Agent (Management Consultant) shall be entitled to transmit invoices electronically. The Principal agrees explicitly to accept invoices transmitted electronically by the Agent (Management Consultant).
- Duration of the Agreement
12.1 This Contract terminates with the completion of the project.
12.2 Apart from this, this Contract may be terminated for good cause by either party at any time without notice. Grounds for premature termination include the following: – one party breaches major provisions of the Contract – one party opens insolvency proceedings or the petition for bankruptcy is denied because of insufficient assets to cover expenses.
- Final Provisions
13.1 The contracting parties declare that all information contained herein is accurate and made in good conscience. They shall be mutually obligated to immediately inform the other party of any changes.
13.2 Modifications of and amendments to this Contract or these General Terms and Conditions shall be made in writing. This shall also apply to a waiver of this requirement in written form.
13.3 This Contract is governed by the substantive law of the Republic of Austria excluding the conflict-of-law rules of international private law. Place of fulfilment is the registered business establishment of the Agent (Management Consultant). Jurisdiction in all disputes is the court in the place where the Agent (Management Consultant) is based.
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General terms and conditions for persons of U- Grow GmbH
Last Update: November 2020
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden (Verbraucher) und dem U-Grow GmbH. (in Folge kurz „U-livewell“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge kurz „AGB“). Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand
2.1 U-livewell als Eventagentur plant, gestaltet, organisiert und realisiert das „U-livewell“ Event (in Folge kurz „Event“). Schwerpunkt des Events ist eine Yoga-Meditations- und Kulturveranstaltung, deren genaue Programmgestaltung je nach Termin variieren kann und dem vom Kunden angeforderten Angebot detailliert zu entnehmen ist. Die Anreise/Flug zum Event muss vom Kunden gesondert gebucht und organisiert werden: U-livewell stellt auf Anfrage gerne den Kontakt zu ausgewählten Reisepartnern seines Vertrauens zur Verfügung. Der Kunde reist auf eigene Verantwortung.
2.2 U-livewell behält sich das Recht vor, im Zuge des Events optionale Zusatzprogrammpunkte gegen oder ohne einen Aufpreis vor Ort anzubieten. Diese Programmpunkte können vom U-livewell Team oder einem professionellen Partnerunternehmen durchgeführt werden. U-livewel übernimmt keine Verantwortung für Angebote oder Veranstaltungen Dritter, die außerhalb seiner Kontrolle angeboten und/oder organisiert werden.
3. Vertragsschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen U-livewell und dem Kunden ist das jeweilige, dem Kunden übermittelte Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie der Gesamtpreis festgehalten werden. Die Angebote von U-Retreat sind freibleibend. Bestellungen des Kunden werden mit Unterzeichnung, Übermittlung an U-livewell und Leistung einer Anzahlung an U-livewell rechtswirksam. Bestellungen des Kunden gelten jedoch erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von U-Retreat als angenommen.
4. Zahlungsbedingungen
Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtpreises – fällig zugleich mit der Übermittlung der Kundenbestellung. Restzahlung in Höhe von 60% des Gesamtpreises – fällig 9 Wochen vor Eventbeginn. Bei einer Buchung innerhalb der 9 Wochen vor Beginn des Events ist der Gesamtpreis sofort fällig.
5. Rücktritts- und Stornobedingungen
Im Fall von Kundenstornierungen bis spätestens 4 Wochen vor Eventbeginn, werden 60% des Gesamtpreises rückerstattet. Im Falle späterer Kundenstornierungen ist eine Rückerstattung aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Vorzeitige Abbrüche oder Nichtbesuch des Events berechtigen den Kunden nicht zum Anspruch auf Rückerstattung. Weist der Kunde bis spätestens 4 Wochen vor Eventbeginn durch Vorlage der relevanten Dokumente schriftlich nach, dass er das Event aufgrund nicht erteilter Einreisebewilligung (Visum) nicht besuchen konnte, obwohl diese rechtzeitig beantragt worden ist, hat er Anspruch auf volle Rückerstattung des bezahlten Gesamtpreises. Alle Stornierungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: office@u-retreat.com. Bei der Rückerstattung werden die Bankgebühren/Bankspesen vom Kunden gezahlt.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat vor Antritt des Events eigenverantwortlich sicherzustellen, dass er gesundheitlich und körperlich fit genug ist, um am Eventprogramm teilzunehmen. Das Event ist nicht dafür ausgelegt, um die Teilnahme von Kindern oder Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. U-Retreat empfiehlt den Kunden dringend eine geeignete Reiseversicherung abzuschließen, die idealerweise die Folgen von Verletzungen, medizinische Notfälle, Rücktransport und Nichtantritt der Reise berücksichtigt und eine private Haftpflicht enthält.
7. Änderung, Absage oder Abbruch des Events
7.1
Erreicht die Teilnehmerzahl 30 Tage vor Eventbeginn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, ist U-Retreat berechtigt das Event abzusagen und wird den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall wird der Gesamtpreis in voller Höhe rückerstattet, nicht jedoch die Kosten der Anreise, Flugtickets und andere verbunden Kosten und Spesen, die dem Kunden angefallen sind.
7.2
Fällt ein wesentlicher Eventbestandteil (Lehrer, Vortragender, Location, Caterer) vor Eventbeginn aus, hat U-Retreat das Recht, nach eigenem Ermessen, einen Ersatz zu finden oder das Event abzusagen. In diesem Fall wird der Gesamtpreis in voller Höhe rückerstattet, nicht jedoch die Kosten der Anreise, Flugtickets und andere verbunden Kosten und Spesen, die dem Kunden angefallen sind.
7.3
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt U-Retreat dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich berührt wird, steht dem Kunden kein Anspruch auf Rückvergütung zu. Dazu gehören insbesondere Programmänderungen aufgrund von personellen Ausfällen, Verzögerungen, technischen Problemen oder Kapazitätsengpässen uä.
8. Anweisungen und besondere Gefahrenhinweise.
Der Kunde wird dringend ersucht, allen Anweisungen und Sicherheitseinweisungen des U-Retreat Teams Folge zu leisten. Alle nachteiligen Folgen, die sich aus der Nichtbefolgung der Anweisungen ergeben, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden. Einige der Programmpunkte des Events können besondere körperliche Eignung voraussetzen und/oder ein erhöhtes Verletzungsrisiko beinhalten. Der Kunde nimmt diese Risiken im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich zur Kenntnis und stellt U-Retreat von allen Ansprüchen, die sich daraus ergeben können, insbesondere aufgrund von Beschädigung, Verletzungen, Todesfällen uä frei.
9. Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren zum Event ist nicht gestattet.
10. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
10.1. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
a) im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab dem Tag des Vertragsabschlusses;
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie U-Retreat e.U., Kolpingstrasse 8, 4600 Wels, office@u-retreat.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an U-Retreat e.U., Kolpingstrasse 8, 4600 Wels, office@u-retreat.comzurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
10.2. Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
U-Grow GmbH
Kolpingstrasse 8, 4600 Wels
office@u-grow.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_____________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
__________________
Name des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
__________________
Datum
__________________
(*) Unzutreffendes streichen.
10.3. Ausschluss des Widerrufsrechts
Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei
1. Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung (zu anderen als zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
11. Gewährleistung
11.1. U-Retreat leistet Gewähr, dass die Leistungen die im Vertrag bedungenen bzw. gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen.
11.2. Der Kunde hat allfällige Mängel oder Reklamationen unverzüglich einem Mitglied des U-Retreat Teams oder U-Retreat selbst anzuzeigen.
11.3 Gegenüber den Verbrauchern gelten die geltenden gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, insbesondere beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen sowie bei Dienstleistungen an beweglichen Sachen zwei Jahre.
11.4. Mängelrügen berechtigen nicht dazu, die Zahlung fälliger Beträge ganz oder auch nur teilweise zurückzuhalten.
12. Haftungsausschluss
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von U-Retreat und die ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen.
12.2. U-Retreat übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Information.
12.3. U-Retreat haftet nicht für verursachte Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen, auf die U-Retreat keine Einflussmöglichkeit hat, zurückzuführen sind.
12.3. Schadenersatzansprüche gegen U-Retreat verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.13. Location
Die Location darf nur für die Durchführung des Events und Unterkunft der Teilnehmer genutzt werden. Anstößige, belästigende, gefährliche oder illegale Handlungen sind dem Kunden streng untersagt, um jegliche Belästigung und Eventstörung für andere Eventteilnehmer, das U-Retreat Team und Location-Verantwortliche zu verhindern. U-Retreat behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingung das Event für den betreffenden Kunden vorzeitig abzubrechen und ihm zu verordnen, die Location unverzüglich zu verlassen. In diesem Fall besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eventpreises noch anderer evtl. entstandener Folgeschäden auf Seiten des Kunden.
Darüber hinaus übernimmt U-Retreat gegenüber dem Kunden keine Verantwortung für das Verhalten anderer Eventteilnehmer.
13. Gesundheit
U-Retreat übernimmt keine Haftung für Verletzungen im Zuge der Nutzung der Location oder im Zuge von Aktivitäten während des Events. U-Retreat übernimmt ferner keine Verantwortung für die Folgen von Krankheiten, die evtl. während des Events auftreten können.
14. Vermögensgegenstände
U-Retreat haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, Wertgegenständen oder anderen persönlichen Gegenständen während des Events.
15 Eventstörungen
U-Retreat ist sehr bemüht, das Event für alle Teilnehmer so erholsam und angenehmen zu gestalten wie nur möglich und alle in seinem Kontroll- und Einflussbereich liegenden Störungen und Unterbrechungen zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. U-Retreat übernimmt jedoch keine Verantwortung für Störungen und Emissionen (insbesondere Lärm-, Staub-, Schmutz- oder Geruchsbelästigung), die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie sie insbesondere bei Umbau-, Grabungs- oder Renovierungsarbeiten in der Nähe der Location auftreten könnten.
16. Urheber-und Leistungsschutz
Alle Leistungen von U-Retreat, einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Konzepte, Textentwürfe, Programme, Dokumentationen etc), auch einzelne Teile daraus, Fotos, Abbildungen, einschließlich aller auf seiner Website angezeigten Informationen verbleiben im unbeschränkten Eigentum von U-Retreat, dürfen vom Kunden weder verändert, kopiert noch anderweitig verwendet werden.
Bilder, Beiträge, Inhalte und Texte, die von Vertragspartnern oder Dritten stammen, werden mit deren ausdrücklicher Zustimmung von U-Retreat verwendet.
17. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Anfrage, Angebotslegung und Vertragsabwicklung seine personenbezogenen Daten ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Alle weiteren Informationen und Details in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Website von U-Retreat zu entnehmen: www.u-retreat.com.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Als Erfüllungsort gilt grundsätzlich der Sitz von U-Retreat als beiderseits vereinbart. Im Falle von Events, für die eine Vor-Ort-Betreuung vereinbart ist, gilt als Erfüllungsort der Ort, an dem das Event stattfindet.
18.2. Als Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das für den Sitz von U-Retreat örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz von U-Retreat, als vereinbart. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur insoweit, als er den zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts nicht widerspricht.
18.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen. Bei Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat, entzogen wird. 20. Salvatorische Klausel
18.4. Die Gültigkeit der vorstehenden AGB wird nicht dadurch berührt, dass eine oder mehrere der Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollten. Für diesen Fall gilt eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung der U-Grow GmbH
Last Update: November 2020
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmens-berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, – wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder – wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. – wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zuständig.
Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
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U-Grow GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen – Für Unternehmen
Last Update: November 2020
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden (Unternehmen) und dem U-Grow GmbH (in Folge kurz „U-Grow“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge kurz „AGB“). Die beigefügten AGB werden durch Unterzeichnung des Vertrages/Auftrages Bestandteil des Vertrages. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand
2.1 U-Grow als Unternehmensberater und Eventveranstaltet, gestaltet, organisiert und realisiert ein Program (in Folge kurz „Event“). Schwerpunkt des Events ist eine Yoga-Meditations- und Kulturveranstaltung, deren genaue Programmgestaltung je nach Termin variieren kann und dem vom Kunden angeforderten Angebot detailliert zu entnehmen ist. Die Anreise/Flug zum Event muss vom Kunden gesondert gebucht und organisiert werden. U-Grow stellt auf Anfrage gerne den Kontakt zu ausgewählten Reisepartnern seines Vertrauens zur Verfügung. Der Kunde reist auf eigene Verantwortung.
2.2 U-Grow behält sich das Recht vor, im Zuge des Events optionale Zusatzprogrammpunkte gegen oder ohne einen Aufpreis vor Ort anzubieten. Diese Programmpunkte können vom U-Grow Team oder einem professionellen Partnerunternehmen durchgeführt werden. U-Grow übernimmt keine Verantwortung für Angebote oder Veranstaltungen Dritter, die außerhalb seiner Kontrolle angeboten und/oder organisiert werden.
3. Vertragsschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen U-Grow und dem Kunden ist das jeweilige, dem Kunden übermittelte Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie der Gesamtpreis festgehalten werden. Die Angebote von U-Grow sind freibleibend. Bestellungen des Kunden werden mit Unterzeichnung, Übermittlung an U-Grow und Leistung einer Anzahlung an U-Grow rechtswirksam. Bestellungen des Kunden gelten jedoch erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von U-Grow als angenommen.
4. Zahlungsbedingungen
Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtpreises – fällig zugleich mit der Übermittlung der Kundenbestellung. Restzahlung in Höhe von 60% des Gesamtpreises – fällig 9 Wochen vor Eventbeginn. Bei einer Buchung innerhalb der 9 Wochen vor Beginn des Events ist der Gesamtpreis sofort fällig.
5. Rücktritts- und Stornobedingungen
Im Fall von Kundenstornierungen bis spätestens 4 Wochen vor Eventbeginn, werden 60% des Gesamtpreises rückerstattet. Im Falle späterer Kundenstornierungen ist eine Rückerstattung aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Vorzeitige Abbrüche oder Nichtbesuch des Events berechtigen den Kunden nicht zum Anspruch auf Rückerstattung. Weist der Kunde bis spätestens 4 Wochen vor Eventbeginn durch Vorlage der relevanten Dokumente schriftlich nach, dass er das Event aufgrund nicht erteilter Einreisebewilligung (Visum) nicht besuchen konnte, obwohl diese rechtzeitig beantragt worden ist, hat er Anspruch auf volle Rückerstattung des bezahlten Gesamtpreises. Alle Stornierungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: office@u-grow.at Bei der Rückerstattung werden die Bankgebühren/Bankspesen vom Kunden gezahlt.
6. Mitwirkung des Teilnehmers
Der Teilnehmer hat vor Antritt des Events eigenverantwortlich sicherzustellen, dass er gesundheitlich und körperlich fit genug ist, um am Eventprogramm teilzunehmen. Das Event ist nicht dafür ausgelegt, um die Teilnahme von Kindern oder Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. U-Grow empfiehlt den Kunden dringend eine geeignete Reiseversicherung abzuschließen, die idealerweise die Folgen von Verletzungen, medizinische Notfälle, Rücktransport und Nichtantritt der Reise berücksichtigt und eine private Haftpflicht enthält.
7. Änderung, Absage oder Abbruch des Events
7.1 Erreicht die Teilnehmerzahl 30 Tage vor Eventbeginn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, ist U-Grow berechtigt das Event abzusagen und wird den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall wird der Gesamtpreis in voller Höhe rückerstattet, nicht jedoch die Kosten der Anreise, Flugtickets und andere verbunden Kosten und Spesen, die dem Kunden angefallen sind.
7.2 Fällt ein wesentlicher Eventbestandteil (Lehrer, Vortragender, Location, Caterer) vor Eventbeginn aus, hat U-Grow das Recht, nach eigenem Ermessen, einen Ersatz zu finden oder das Event abzusagen. In diesem Fall wird der Gesamtpreis in voller Höhe rückerstattet, nicht jedoch die Kosten der Anreise, Flugtickets und andere verbunden Kosten und Spesen, die dem Kunden angefallen sind.
7.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt U-Grow dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich berührt wird, steht dem Kunden kein Anspruch auf Rückvergütung zu. Dazu gehören insbesondere Programmänderungen aufgrund von personellen Ausfällen, Verzögerungen, technischen Problemen oder Kapazitätsengpässen uä.
8. Anweisungen und besondere Gefahrenhinweise.
Der Kunde wird dringend ersucht, allen Anweisungen und Sicherheitseinweisungen des U-Grow Teams Folge zu leisten. Alle nachteiligen Folgen, die sich aus der Nichtbefolgung der Anweisungen ergeben, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden. Einige der Programmpunkte des Events können besondere körperliche Eignung voraussetzen und/oder ein erhöhtes Verletzungsrisiko beinhalten. Der Kunde nimmt diese Risiken im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich zur Kenntnis und stellt U-Grow von allen Ansprüchen, die sich daraus ergeben können, insbesondere aufgrund von Beschädigung, Verletzungen, Todesfällen uä frei.
9. Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren zum Event ist nicht gestattet.
10. Gewährleistung
10.1. U-Grow leistet Gewähr, dass die Leistungen die im Vertrag bedungenen bzw. gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen.
10.2. Der Kunde hat allfällige Mängel oder Reklamationen unverzüglich einem Mitglied des U-Grow Teams oder U-Grow selbst anzuzeigen, jedenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Eventbeginn schriftlich an folgende Email-Adresse: office@u-grow.at unter Beschreibung des Mangels; anderenfalls gilt die Leistung von U-Grow und das gesamte Event als genehmigt und sämtliche Gewährleistungs- aber auch Schadenersatzansprüche sind verwirkt.
10.3. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB (gesetzliche Beweislastumkehr) wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
11. Haftungsausschluss
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von U-Grow und die ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen.
11.2. Die Schadenersatzansprüche können nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens nicht mehr geltend gemacht werden.
11.3. Die Haftung ist mit der Netto-Auftragssumme beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insb. Folgeschäden, für entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
11.4 U-Grow übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Information.
11.5. U-Grow haftet weiters nicht für verursachte Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen, auf die U-Grow keine Einflussmöglichkeit hat, zurückzuführen sind.
12. Location
Die Location darf nur für die Durchführung des Events und Unterkunft der Teilnehmer genutzt werden. Anstößige, belästigende, gefährliche oder illegale Handlungen sind dem Kunden streng untersagt, um jegliche Belästigung und Eventstörung für andere Eventteilnehmer, das U-Grow Team und Location-Verantwortliche zu verhindern. U-Grow behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingung das Event für den betreffenden Kunden vorzeitig abzubrechen und ihm zu verordnen, die Location unverzüglich zu verlassen. In diesem Fall besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eventpreises noch anderer evtl. entstandener Folgeschäden auf Seiten des Kunden.
Darüber hinaus übernimmt U-Grow gegenüber dem Kunden keine Verantwortung für das Verhalten anderer Eventteilnehmer.
13. Gesundheit
U-Grow übernimmt keine Haftung für Verletzungen im Zuge der Nutzung der Location oder im Zuge von Aktivitäten während des Events. U-Grow übernimmt ferner keine Verantwortung für die Folgen von Krankheiten, die evtl. während des Events auftreten können.
14. Vermögensgegenstände
U-Grow haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, Wertgegenständen oder anderen persönlichen Gegenständen während des Events.
15. Eventstörungen
U-Grow ist sehr bemüht, das Event für alle Teilnehmer so erholsam und angenehmen zu gestalten wie nur möglich und alle in seinem Kontroll- und Einflussbereich liegenden Störungen und Unterbrechungen zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. U-Grow übernimmt jedoch keine Verantwortung für Störungen und Emissionen (insbesondere Lärm-, Staub-, Schmutz- oder Geruchsbelästigung), die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie sie insbesondere bei Umbau-, Grabungs- oder Renovierungsarbeiten in der Nähe der Location auftreten könnten.
16. Urheber-und Leistungsschutz
Alle Leistungen von U-Grow, einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Konzepte, Textentwürfe, Programme, Dokumentationen etc), auch einzelne Teile daraus, Fotos, Abbildungen, einschließlich aller auf seiner Website angezeigten Informationen verbleiben im unbeschränkten Eigentum von U-Grow, dürfen vom Kunden weder verändert, kopiert noch anderweitig verwendet werden.Bilder, Beiträge, Inhalte und Texte, die von Vertragspartnern oder Dritten stammen, werden mit deren ausdrücklicher Zustimmung von U-Grow verwendet.
17. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Anfrage, Angebotslegung und Vertragsabwicklung seine personenbezogenen Daten ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Alle weiteren Informationen und Details in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Website von U-Grow zu entnehmen: www.u-grow.at
18. Schlussbestimmungen
18.1 Als Erfüllungsort gilt grundsätzlich der Sitz von U-Grow als beiderseits vereinbart. Im Falle von Events, für die eine Vor-Ort-Betreuung vereinbart ist, gilt als Erfüllungsort der Ort, an dem das Event stattfindet.
18.2. Als Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das für den Sitz von U-Grow örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz von U-Grow, als vereinbart
18.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen. 19. Salvatorische Klausel
Die Gültigkeit der vorstehenden AGB wird nicht dadurch berührt, dass eine oder mehrere der Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollten. Für diesen Fall gilt eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung.
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